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„Bonpflicht“ bzw. Belegausgabepflicht für Barzahlungen ab 01. Januar 2020

Das sogenannte „Kassengesetz“ (Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016) führt die Pflicht zur Ausgabe von Belegen zum 01. Januar 2020 ein.

Das Gesetz enthält dazu in § 146a Abs. 2 AO unter anderem folgende Punkte:

  • Das Erstellen des Belegs muss in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang erfolgen.
  • Der Kunde ist nicht verpflichtet, den Beleg anzunehmen.

Was bedeutet dies für die Belegerstellung in THEORG?

  • Im Programm THEORG wird schon bisher standardmäßig bei jedem Kassiervorgang ein Beleg/eine Quittung erstellt. Sie müssen hier nichts weiter tun oder umstellen.
  • Sie brauchen dazu auch keinen speziellen Bondrucker – Ihr bisheriger Drucker ist dafür ausreichend.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium der Finanzen.

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