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Neuanlage eines Zahnarzt-Rezeptes

Die neue Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte in der Fassung vom 19. bzw. 22.09.2019 trat am 01.01.2021 in Kraft. Auf der Grundlage des Heilmittelkatalogs für Zahnärzte können Leistungen der Physiotherapie sowie der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie verordnet werden.

Mit der Neufassung der Richtlinie gibt es auch ein neues Verordnungsformular, welches in THEORG über folgende Schritte angelegt wird:

  • Wählen Sie bei der Rezept-Neuanlage im Bereich „Aktuelle Rezeptmuster“ das Muster <Zahnarzt> aus.
  • Tragen Sie wie gewohnt Arzt, Rezeptdatum und ICD-10-Code (falls vorhanden*) ein.
  • In das Feld <Diagnosegruppe> tragen Sie den auf der Verordnung stehenden „Indikationsschlüssel“ ein (z. B. CD1a). Mit [F2] erhalten Sie auch eine Auswahl der passenden Indikationsschlüssel zum im Rezept hinterlegten Mandanten (Physiotherapie oder Logopädie).
  • Abschließend tragen Sie wie gewohnt die Behandlungen ein.

Nach dem Speichern des Rezepts kann, wie bisher, die HMR-Prüfung für Zahnarztverordnungen durchgeführt werden.

Der neue Heilmittelkatalog Zahnärzte kann an folgenden Stellen aus THEORG aufgerufen werden:

  • in der HMR-Prüfung über den Menüpunkt {Heilmittelkatalog}
  • im Rezept-Neuanlageassistenten über die Schaltfläche {HMK}
  • karteiübergreifend über den Schnellzugriff [Alt] + [F6] (Symbol rechts oben in der Navigationsleiste)


* Bei einer Zahnarztverordnung müssen die Felder für den ICD-10-Code nicht ausgefüllt werden.

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