Stand: 09.01.2026
Zum 01.01.2026 gibt es eine Änderung zum ICD-10-Code Z98.8. Dieser wird zukünftig in zwei Codes aufgeteilt:
- Z98.80 (Zustand nach herzchirurgischem Eingriff zur Korrektur und Palliation eines angeborenen Herzfehlers)
- Z98.88 (Sonstige näher bezeichnete Zustände nach chirurgischem Eingriff)
Besonderheit bei Physio-Blankoverordnungen:
Der ICD.10-Code Z98.88 löst in Kombination mit dem ICD-10-Code M24.41 oder Z96.60 einen „besonderen Verordnungsbedarf“ aus.
Eine solche BV unterliegt nicht der Ampelprüfung.
Auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes finden Sie die vollständige Liste der ICD-10-Codes, die auf Blankoverordnungen einen LHB/BVB auslösen.
Im Bereich Blankoverordnungen – Physiotherapie und dort in der Anlage1 – Anhang 1:
Verträge nach § 125 – GKV-Heilmittel
Auf laufende Rezepte aus 2025 hat diese Änderung keine Auswirkungen!
Für Rezepte mit einem Ausstellungsdatum ab 01.01.2026 soll es zunächst eine Übergangsregelung geben.
Physio Deutschland und verschiedene Verbände informieren darüber.
Details finden Sie zum Beispiel hier:
Physio Deutschland – Fachkreise // News (bundesweit) // Einzelansicht
Geänderte Diagnoseliste bei Blanko-Verordnungen ab dem 01.01.2026
Was ist in THEORG zu beachten?
Bei Physio-Blankoverordnungen kann zum aktuellen Zeitpunkt nur der bisherige ICD-10-Code Z98.8 erfasst und abgerechnet werden.
Eine THEORG-Version mit einer Anpassung ist aktuell in Bearbeitung.
Wir informieren Sie hier in diesem Beitrag, wenn es weitere Informationen gibt.
