Stand: 28.10.2026
Die Änderung der Zuzahlung bei GKV-Rezepten ab dem 01.01.2027 ist im Beitragssatzstabilisierungsgesetz theoretisch klar definiert. Praktisch bleibt aber doch noch die ein oder andere Frage zur Umsetzung oder zur konkreten Handhabung in THEORG offen. Wir versuchen hier, Ihre Fragen zu diesem Thema zu beantworten. Die Frageliste wird stetig erweitert, wenn uns neue Fragen erreichen.
- Frage: Woran muss ich heute schon denken, damit zum Jahreswechsel bezüglich der Zuzahlung alles reibungslos klappt?
Antwort: Hier gibt es zwei wichtige Punkte:
a) Sie brauchen ein aktuelles THEORG-Update. Ab der THEORG-Version 17.05 sind die Anpassungen zur Zuzahlungsänderung im Programm enthalten.
b) Sie sollten überprüfen, ob Sie aktuell (Info-)Texte benutzen, in welchen Sie konkret auf den Sockelbetrag von 10,– Euro verweisen. Also Texte, in denen Sie mit „festem“ Text, ohne die Benutzung von Platzhaltern, diesen Betrag nennen. Solche Texte müssen angepasst werden.
Wie Sie Texte in THEORG anpassen können, ist in unserem FAQ in diesem Beitrag Schritt für Schritt erklärt. - Frage: Erkennt THEORG die korrekte Zuzahlung, wenn ein Rezept noch in 2026 ausgestellt und erst 2027 begonnen wurde?
Antwort: Ja. Der Sockelbetrag „hängt“ am ersten Behandlungstermin. Sobald Sie für ein in 2026 ausgestelltes Rezept den ersten Behandlungstermin erfassen, prüft THEORG die fällige Zuzahlung. Ist der erste Termin noch in 2026, so berechnet er 10,– Euro Sockelbetrag. Ist der erste Termin erst in 2027, so werden 15,– Euro Sockelbetrag fällig. - Frage: Ich erfasse gar keine Termine in THEORG. Kann das Programm trotzdem den richtigen Sockelbetrag errechnen?
Antwort: Hier müssen drei Konstellationen betrachtet werden:
a) Rezept in 2026 ausgestellt und auch in 2026 begonnen. Hier berechnet THEORG die 10,– Euro Sockelbetrag korrekt, auch ohne Termine.
b) Rezept in 2027 ausgestellt und auch begonnen. Hier berechnet THEORG die 15,– Euro Sockelbetrag korrekt, auch ohne Termine.
c) Rezept in 2026 ausgestellt, aber erst in 2027 begonnen. Für solche Rezepte müssen zwingend die Termine erfasst werden. Ohne Termine kann hier der Behandlungsbeginn erst in 2027 nicht erkannt werden und THEORG würde mit 10,– Euro rechnen. Termine müssen im Rezept über die Lasche {Terminblatt} erfasst werden.
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Stand: 21.10.2026
Zuzahlungsänderung bei GKV-Verordnungen ab dem 01.01.2027
Ab dem 1. Januar 2027 erhöht sich die Zuzahlungs-Pauschale pro Verordnung von 10,00 auf 15,00 Euro (der prozentuale Wert von 10% Zuzahlung pro Leistung bleibt unverändert).
Der Bezugswert für die Berechnung der Pauschale ist der erste Behandlungstermin, nicht das Ausstellungsdatum der Verordnung.
Auch bei Reha-Verordnungen zu Lasten der GKV erhöht sich die tägliche Zuzahlung für GKV-finanzierte Rehabilitationsmaßnahmen ebenfalls von 10,00 auf 15,00 Euro.
Ab der THEORG-Version 17.05 sind die Anpassungen für die neuen Zuzahlungsberechnungen bereits enthalten. Aktuell steht Ihnen über die {Online-Dienste} die aktuelle Pionierversion 17.06 zum Einspielen zur Verfügung.
Wichtig: Nach dem Einspielen des Updates sind die neuen Zuzahlungsregeln und -werte automatisch korrekt im Programm hinterlegt und aktiviert. Es ist kein manuelles Eingreifen/Umstellen notwendig.
Eine Information zu dieser Änderung und zu allen weiteren Änderungen einer THEORG-Version finden Sie immer in der Versionshistorie in Ihrem THEORG über {Anleitungen} {Update-Historie} oder online unter THEORG Versionshistorie – THEORG.
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Stand: 10.08.2026
Mit der Veröffentlichung des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes am 29.07.2026 entfällt ab dem 30.07.2026 die „Versorgungsbezogene Pauschale“ auf Blankoverordnungen. Das ist im Bereich der Physiotherapie die Positionsnummer 20524, im Bereich Ergotherapie die Positionsnummer 54503.
In der neuen gesicherten THEORG-Version 16.84 wird die „Versorgungsbezogene Pauschale“ bei der Neuanlage einer Blankoverordnung nicht mehr automatisch hinzugefügt.
Sie kann aber weiterhin manuell hinzugefügt werden, falls sie für einzelne Blankoverordnungen noch benötigt wird.
Wenn Sie bereits eine Version 17.00 oder 17.01 einsetzen, müssen Sie aktuell die „Versorgungsbezogene Pauschale“ noch manuell im Rezept entfernen. Ab der nächsten Pionierversion wird die Vorbelegung aber ebenfalls angepasst, die Pauschale bei einer Rezept-Neuanlage also nicht mehr automatisch hinzugefügt.
Sobald die neue Pionierversion zur Verfügung steht, werden wir hier in diesem Beitrag darüber informieren.
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Stand: 30.07.2026
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde am 29.07.2026 veröffentlicht. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz können Sie das Dokument einsehen:
Wie bereits unten (Stand vom 24.07.2026) aufgeführt, gibt es Änderungen hinsichtlich der Zuzahlung für gesetzlich Versicherte sowie für die „Versorgungsbezogene Pauschale“ bei Blankoverordnungen.
- Der Eigenanteil der gesetzlich Versicherten erhöht sich ab 01.01.2027.
- Die „Versorgungsbezogene Pauschale“ für Blankoverordnungen entfällt. Die genauen Details zur Übergangs-/Stichtagsregelungen zur Abrechnung von Blankoverordnungen werden unterschiedlich interpretiert. Die Verbände informieren aktuell mit folgenden Beiträgen:
Physio Deutschland: Fachkreise // News (bundesweit)
VPT: BStabG in Kraft: Verwaltungspauschale bei Blankoverordnungen entfällt ab 30. Juli 2026 – das gilt jetzt
DVE: GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz ist in Kraft getreten
Was ist in THEORG zu tun?
Sie haben in Bezug auf die „Versorgungsbezogene Pauschale“ bei Blankoverordnungen zwei Möglichkeiten:
- Sie belassen die Leistung auf der Verordnung und rechnen wie gewohnt ab.
- Sie entfernen in betroffenen Blankoverordnungen die Leistung im Rezept in der Auflistung der Behandlungen.
Für Details wenden Sie sich bitte an Ihren Berufsverband oder den zuständigen Kostenträger.
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Stand: 24.07.2026
Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen.
Auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie den Gesetz- und Referentenentwurf. Das Dokument ist mit dem Hinweis „Laufendes Verfahren“ versehen.
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz | BMG
Für Leistungserbringer ergeben sich durch das Gesetz folgende Änderungen:
- Am Tag nach der Gesetzesverkündigung entfällt für Blankoverordnungen die Versorgungsbezogene Pauschale.
- Der Eigenanteil für Versicherte erhöht sich ab 01.01.2027 von 10 € auf 15 € pro Verordnung, zuzüglich 10% vom Verordnungswert.
Was ist in THEORG zu tun?
Zu 1. Bei Neuanlage einer Blankoverordnung wird aktuell die Versorgungsbezogene Pauschale automatisch angefügt. Diese kann bei Bedarf manuell in den Behandlungsdaten der einzelnen Rezepte entfernt werden.
Die genauen Details zur Übergangs-/Stichtagsregelungen bezüglich der Abrechnung der Verordnungen werden aktuell noch unterschiedlich interpretiert.
Wir werden Sie dazu weiter in diesem Beitrag im Newsticker informieren.
Zu 2. Für die Anpassung der Zuzahlung werden wir rechtzeitig ein entsprechendes Update zur Verfügung stellen.
Auch hierzu informieren wir Sie hier in diesem Beitrag.
