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Entlassmanagement-Rezepte

Stand: 05.09.2025

Für Verordnungen im Rahmen des Krankenhaus-Entlassmanagements gibt es in der Heilmittel-Richtlinie § 16a drei Vorgaben, die THEORG prüft:

Quelle: Heilmittel-Richtlinie (g-ba.de), Seite 18

  1. Behandlungsbeginn:
    Festgelegt ist, dass der erste Termin spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach der Entlassung (Rezeptdatum) erfolgen soll.
  2. Behandlungszeitraum:
    Behandlungen, die nicht innerhalb von 12 Tagen nach der Entlassung stattfinden, verfallen und können nicht mehr abgerechnet werden.
  3. Versorgungszeitraum:
    Der Versorgungszeitraum zwischen dem ersten und letzten Termin ist begrenzt auf sieben Kalendertage.

In nachstehender Grafik sind die Fristen beim Entlassmanagement bildlich verdeutlicht:

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