Newsticker

  • Aktuelle Themen
  • Abrechnung MLA
  • MLA PRO
  • Zertifizierung
  • Abrechnung Abrechnungsstelle
  • Jahreswechsel
  • VOR dem Jahreswechsel
  • NACH dem Jahreswechsel
  • Rund um den Jahreswechsel
  • Kassensicherungsverordnung / TSE
  • Video-Tutorials und Broschüren
  • Terminierung
  • Rezeptverwaltung
  • Datenverwaltung
  • Prüfung einer Heilmittelverordnung
  • Beschlüsse und Regelungen
  • Datenschutz-Grundverordnung
  • Aktuelle Themen
  • Abrechnung MLA
  • MLA PRO
  • Zertifizierung
  • Abrechnung Abrechnungsstelle
  • Jahreswechsel
  • VOR dem Jahreswechsel
  • NACH dem Jahreswechsel
  • Rund um den Jahreswechsel
  • Kassensicherungsverordnung / TSE
  • Video-Tutorials und Broschüren
  • Terminierung
  • Rezeptverwaltung
  • Datenverwaltung
  • Prüfung einer Heilmittelverordnung
  • Beschlüsse und Regelungen
  • Datenschutz-Grundverordnung
  • Aktuelle Themen
  • Abrechnung MLA
  • MLA PRO
  • Zertifizierung
  • Abrechnung Abrechnungsstelle
  • Jahreswechsel
  • VOR dem Jahreswechsel
  • NACH dem Jahreswechsel
  • Rund um den Jahreswechsel
  • Kassensicherungsverordnung / TSE
  • Video-Tutorials und Broschüren
  • Terminierung
  • Rezeptverwaltung
  • Datenverwaltung
  • Prüfung einer Heilmittelverordnung
  • Beschlüsse und Regelungen
  • Datenschutz-Grundverordnung

COVID-19-Status – Gültigkeitsdauer für Bescheinigungen

Vollständig geimpfte Personen, die länger als ein halbes Jahr geimpft sind, werden als nicht geimpft angezeigt. Ist das änderbar?

Die gewünschte Änderung kann unter dem Menüpunkt {Vorlagen} {Bescheinigungen} vorgenommen werden. Hier können Sie die Dauer der Gültigkeit für jeden Nachweis bearbeiten. Wählen Sie dafür die gewünschte Bescheinigung und klicken Sie auf [Bearbeiten]. Nun können Sie die Gültigkeit gemäß den aktuellen Regelungen anpassen.

Für die von uns ausgelieferten Bescheinigungen übernehmen wir keine Gewähr in Bezug auf Vollständigkeit oder Korrektheit der Gültigkeitsdaten. Bitte überprüfen Sie regelmäßig, ob die von uns oder Ihnen selbst erfassten Fristen noch den aktuellen Regelungen entsprechen und passen Sie diese gegebenenfalls an.

Zusätzlich ist es auch möglich, Bescheinigungen anzulegen und Personen zuzuordnen, die unabhängig von COVID-19 sind. Allerdings finden auf diese Bescheinigungen aktuell keine Prüfungen statt. Solche Bescheinigungen benötigen im Feld „Art“ die Angabe „Sonstiges“.

© Copyright 2026. SOVDWAER GmbH

Impressum

Datenschutz